Beamter im republikanischen Rom, der wohl seit dem 5. Jahrhundert v. Chr. für die Vermögensschätzung und Volkszählung, die sittliche Überwachung der Bürger, die Verpachtung öffentlicher Einkünfte und öffentlichen Eigentums sowie für die Vergabe öffentlicher Arbeiten zuständig war. Jeweils zwei Censoren wurden für maximal 18 Monate gewählt.